|
. |
| |
-
- Stiftung zur Förderung von
- Kloster Bentlage
Satzung
(Fassung
von 12. 2002)
- § 2 Zweck der Stiftung
-
- Zweck der Stiftung ist die Förderung der
Wissenschaft, der Kunst und Kultur insbesondere des Denkmalschutzes durch
die Förderung der historischen Anlage Kloster Bentlage und ihrer
Kulturlandschaft mit ideellem und materiellem Einsatz für die
Instandhaltung und Pflege, sowie die Förderung der Nutzung bzw. die Nutzung
der Anlage auf der Grundlage ihrer historischen Bedeutung zum Wohle der
Allgemeinheit.
- Die Nutzung der Anlage als kulturelle
Begegnungsstätte ergibt sich aus der grundlegenden Nutzungskonzeption für
das Kloster Bentlage, die der Rat der Stadt Rheine am 13. März, 12. Juni
und am 13. September 1994 beschlossen
hat einschließlich
der danach beschlossenen Modifikationen der Konzeption- und
die das Land Nordrhein-Westfalen zur Grundlage der Bewilligung von
öffentlichen Landesmitteln unter der Auflage einer 25-jährigen
Bindungsfrist gemacht hat.
Forts. § 2
| |
|
. |
|