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Stiftung..................................
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Stiftung zur Förderung von 
Kloster Bentlage
      
   
Satzung     (Fassung von 12. 2002)    
              
§ 5 Organe der Stiftung
   
1. Organe der Stiftung sind
 
      - die Stifterversammlung,
    - das Kuratorium und
    - der Vorstand.
     
       Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig.
       Ihnen dürfen keine Vermögensvorteile zugewendet werden.

     

2. Wenn nichts anderes in der Satzung bestimmt ist,
    -  beschließen die Organe der Stiftung mit einfacher Mehrheit und
    -  sind beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.

 - - -

 
  § 6     
 
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Geschichte...................
   890 Hof  Niederbentlage
  1022 Gertrudenkapelle 
  1437 Klostergründung
...........Klostergeschichte
........Baugeschichte
  1803 Residenz Rheina-Wolbeck
  1806 Adelssitz
  1978 Kauf durch Stadt Rheine
           Restaurierung
           Kulturelle Begegnungsstätte
          
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