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Stiftung zur Förderung von 
Kloster Bentlage
    

Satzung   (Fassung von 12. 2002)              

§ 1   Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr
                                                                 
1. Die Stiftung führt den Namen "Stiftung zur Förderung von Kloster Bentlage". 
 
2. Die Stiftung hat ihren Sitz in Rheine.
 
3. Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die nach dem 
    Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen  errichtet worden ist.
 
 4. Das Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr.  

                                                   - - -

   

                                                    § 2

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Geschichte...................
   890 Hof  Niederbentlage
  1022 Gertrudenkapelle 
  1437 Klostergründung
...........Klostergeschichte
........Baugeschichte
  1803 Residenz Rheina-Wolbeck
  1806 Adelssitz
  1978 Kauf durch Stadt Rheine
           Restaurierung
           Kulturelle Begegnungsstätte
          
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